Herr Hubert Welling ist Sachkundiger nach §16 Schankanlagen-Verordnung mit Aufbauprüfung
und somit berechtigt nicht nur die Neuanlagen sondern auch die "wiederkehrenden" Prüfungen
durchzuführen.
HINWEIS: | Der Schankanlagenbetreiber ist seit dem 01.01.1999 verpflichtet, alle 2 Jahre einen Sachkundigen mit dieser Tätigkeit zu beauftragen. |
Folgende Tätigkeiten werden auf diesem Dienstleistungssektor
"Getränkeschankanlagen" angeboten bzw. durchgeführt:
In nahezu allen Getränkeschankanlagen wird Kohlendioxid (CO-2) als Betriebsmittel eingesetzt.
Immer wieder ist es zu Unfällen gekommen, wenn durch undichte Verbindungen und Leckagen
CO-2 freigesetzt wird. Ab 4 Vol. % kommt es zu Vergiftungen, 8 Vol. % wirken tödlich.
Nur Gaswarnanlagen, die nach TRSK 313/TRSK 403/TRSK 400 von einer akkreditierten Prüfstelle
geprüft und zugelassen sind, dürfen eingesetzt werden.
Lassen Sie sich also rechtzeitig von uns beraten!
Wählen Sie: 05908 / 213
Oder per E-Mail : welling@kaelte-welling.de
Wir sind jederzeit für Sie da!!