Getränke-Schankanlagen

Herr Hubert Welling ist Sachkundiger nach §16 Schankanlagen-Verordnung mit Aufbauprüfung und somit berechtigt nicht nur die Neuanlagen sondern auch die "wiederkehrenden" Prüfungen durchzuführen.

HINWEIS: Der Schankanlagenbetreiber ist seit dem 01.01.1999 verpflichtet, alle 2 Jahre einen Sachkundigen mit dieser Tätigkeit zu beauftragen.

Mit der Fa. Hubert Welling erhalten Sie fachmännisch den Schankanlagenbau nebst Kundendienst und Service. Beratung und Planung sind selbstverständlich kostenlos!! Auch halten wir hier unseren 24 Std. Notdienst für Sie bereit.

Folgende Tätigkeiten werden auf diesem Dienstleistungssektor "Getränkeschankanlagen" angeboten bzw. durchgeführt:

In nahezu allen Getränkeschankanlagen wird Kohlendioxid (CO-2) als Betriebsmittel eingesetzt. Immer wieder ist es zu Unfällen gekommen, wenn durch undichte Verbindungen und Leckagen CO-2 freigesetzt wird. Ab 4 Vol. % kommt es zu Vergiftungen, 8 Vol. % wirken tödlich. Nur Gaswarnanlagen, die nach TRSK 313/TRSK 403/TRSK 400 von einer akkreditierten Prüfstelle geprüft und zugelassen sind, dürfen eingesetzt werden.

Lassen Sie sich also rechtzeitig von uns beraten!

Wählen Sie: 05908 / 213
Oder per E-Mail : welling@kaelte-welling.de

Wir sind jederzeit für Sie da!!